| Was kostet heute eine Bestattung ? |
| | bei bestehender Grabstelle durchschnittlich ca. € 3.000,- bis € 6.000,-, bei neu zu vergebender Grabstelle : zusätzlich ca € 500,- bis € 1.500,- |
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| Wie hoch sind die zu erwartenden Nebenkosten einer Bestattung? |
| | bei bestehender Grabstelle meist rund € 1.000,- bis € 1.500,-, bei neuen Grabstellen ab € 2.200,- bis über € 10.000,- (Ankauf u. Ausgestaltung - z.B. Steinmetz) |
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| Ich habe eine Grabstelle, wird die Bestattung dadurch billiger? |
| | im Regelfall kaum, da Grabverlängerung anfällt (normalerweise auf 10 Jahre) |
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| Ich habe eine Gruft: Welcher Sarg ist nötig? Wie teuer kommt eine Beisetzung? |
| | Metallsarg od. Metalleinsatz (bei Holzsärgen) ist nötig, Gesamtkosten ab ca € 6.000,- (nach oben offen) |
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| Ist eine Grabstelle bei der WV-Vorsorge inkludiert? |
| | im Rahmen der Vorsorgesumme kann eine neue Grabstelle kostenmäßig abgedeckt werden |
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| Wie viele Beisetzungen (Särge/Urnen) kann man in einer Grabstelle vornehmen? |
| | in Familiengrabstellen: 4 Sargbeisetzungen + 6 Urnenbeisetzungen, dann Möglichkeit einer Zusammenlegung (Exhumierung), Achtung: Zusatzkosten !!! |
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| Mein Grab ist auf Friedhofsdauer. Wird es dadurch billiger? Ab wann "Überbelagsgebühr"? |
| | Überbelagsgebühr im Regelfall ab der 5. Beisetzung; ACHTUNG !!! 60-facher Jahresgebührenansatz |
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| Was kostet der "Ankauf" einer Grabstelle? |
| | ca € 500,- bis € 1.500,- für 10 Jahre Benutzungsrecht |
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| Ich habe keine Hinterbliebenen, wie wird der WV verständigt? |
| | bevor "Gratisbeerdigung" zu Lasten der Gemeinde durchgeführt wird - automatisch vorher Anfrage bei WV, ob Vorsorge besteht |
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| Wo muss ich einen Todesfall melden? Wo bekomme ich die Sterbeurkunde? |
| | Anmeldung bei allen Bestattungspartnern od. WV-Servicestellen möglich - Standesamtszuständigkeit nach Sterbeort |
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| Ich möchte eine Seebestattung; Kosten und Ablauf? |
| | Kremation in Österreich, Überbringung der Urne nach BRD, Seebestattungsreederei, Hamburg, Beisetzung in Ost- od. Nordsee; Zusatzkosten: ca. € 2.000,- bis 2.500,- |
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| Ich wünsche eine Feuerbestattung; bekomme ich die Urne ausgehändigt? |
| | Im Normalfall nein, - Urne wird nur an Bestattungen ausgefolgt, Ausnahmegenehmigung (z.B. Beisetzung auf Eigengrund) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich |
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| Falls die Bestattung weniger als die Versicherungsleistung ausmacht, wer bekommt das Geld? |
| | Überbringer od. namentlich Bezugsberechtigter, bei Todesfällen ohne Angehörige - Verrechnung mit Verlassenschaftsnotar |
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| Unterliegt die WV-Leistung der Erbschaftssteuer |
| | prinzipiell ja, Steuersatz entsprechend des Verwandtschaftsgrades |
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| Welchen Betrag anerkennt das Finanzamt als "gewöhnliche Beerdigungskosten" ? |
| | € 6.000,- |
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| Kann ich die WV-Prämie steuerlich nutzen? |
| | ja, im Rahmen der Sonderausgaben |
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| Was bedeutet "Sofortschutz" ? |
| | keine Wartefrist, jedoch: nicht vor dem gewählten Versicherungsbeginn, ab Einlangen des Antrags in der Verwaltungsstelle, max € 10.000, - Dauer 6 Wochen |
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| Was bedeutet "Altersbonus" ? |
| | ab dem 80. Lebensjahr alle 5 Jahre 10% der ursprünglich beantragten Bestattungs - Versicherungsumme geschenkt |
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| Was ist der Unterschied zwischen Barzuschuss und Barbedarf ? |
| | Barzuschuss (€ 1.000,- bis € 3.000,-) wird gemeinsam mit Bestattungskosten polizziert, Unfallzusatzversicherung bei Barzuschuss, Barbedarf (höhere Summen) ist eine eigene Polizze |
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| Kann ich den Barzuschuss nur im Betrag von € 1.000,- abschließen ? |
| | nein, auch höher möglich |
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| Wie hoch sind die Zinsen (Gewinnanteile) beim Wiener Verein? |
| | progressiv steigende und von Bestandsdauer abhängige Gewinnanteile, durchschnittliche Verzinsung der letzten 10 Jahre lag bei ca. 6,8% |
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| Ich bin nicht ganz gesund, kann ich trotzdem eine WV-Vorsorge abschließen? |
| | ja, Verzicht auf Gesundheitsprüfung - nur sehr schwere, am Antrag angeführte Erkrankungen, (z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, HIV, Hep. B/C ...) sind nicht versicherbar |
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Die Informationen wurden durch den WIENER VEREIN bereitgestellt, Stand September 2006. |