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Bestattungskostenvorsorge und Grabpflege - FAQ

VORSORGE - Ordnung schaffen - über das Leben hinaus ....

Niemand zur Last fallen und über das Leben hinaus für geregelte Verhältnisse sorgen - mit der WIENER VEREIN - Bestattungsvorsorge.

Versicherungsbedingungen  Bestattungsvorsorge Prämienanfrage Antragsformular


WIENER VEREIN

WIENER VEREIN - Bestattungskostenvorsorge - häufig gestellte Fragen:
 
Was kostet heute eine Bestattung ?
 

bei bestehender Grabstelle durchschnittlich ca. € 3.000,- bis € 6.000,-, bei neu zu vergebender Grabstelle : zusätzlich ca € 500,- bis € 1.500,-

  
Wie hoch sind die zu erwartenden Nebenkosten einer Bestattung?
 

bei bestehender Grabstelle meist rund € 1.000,- bis € 1.500,-, bei neuen Grabstellen ab € 2.200,- bis über € 10.000,- (Ankauf u. Ausgestaltung - z.B. Steinmetz)

  
Ich habe eine Grabstelle, wird die Bestattung dadurch billiger?
 im Regelfall kaum, da Grabverlängerung anfällt (normalerweise auf 10 Jahre)
  
Ich habe eine Gruft: Welcher Sarg ist nötig? Wie teuer kommt eine Beisetzung?
 

Metallsarg od. Metalleinsatz (bei Holzsärgen) ist nötig, Gesamtkosten ab ca € 6.000,- (nach oben offen)

  
Ist eine Grabstelle bei der WV-Vorsorge inkludiert?
 im Rahmen der Vorsorgesumme kann eine neue Grabstelle kostenmäßig abgedeckt werden
  
Wie viele Beisetzungen (Särge/Urnen) kann man in einer Grabstelle vornehmen?
 

in Familiengrabstellen: 4 Sargbeisetzungen + 6 Urnenbeisetzungen, dann Möglichkeit einer Zusammenlegung (Exhumierung), Achtung: Zusatzkosten !!!

  
Mein Grab ist auf Friedhofsdauer. Wird es dadurch billiger? Ab wann "Überbelagsgebühr"?
 Überbelagsgebühr im Regelfall ab der 5. Beisetzung; ACHTUNG !!! 60-facher Jahresgebührenansatz
  
Was kostet der "Ankauf" einer Grabstelle?
 ca € 500,- bis € 1.500,- für 10 Jahre Benutzungsrecht
  
Ich habe keine Hinterbliebenen, wie wird der WV verständigt?
 

bevor "Gratisbeerdigung" zu Lasten der Gemeinde durchgeführt wird - automatisch vorher Anfrage bei WV, ob Vorsorge besteht

  
Wo muss ich einen Todesfall melden? Wo bekomme ich die Sterbeurkunde?
 Anmeldung bei allen Bestattungspartnern od. WV-Servicestellen möglich - Standesamtszuständigkeit nach Sterbeort
  
Ich möchte eine Seebestattung; Kosten und Ablauf?
 

Kremation in Österreich, Überbringung der Urne nach BRD, Seebestattungsreederei, Hamburg, Beisetzung in Ost- od. Nordsee; Zusatzkosten: ca. € 2.000,- bis 2.500,-

  
Ich wünsche eine Feuerbestattung; bekomme ich die Urne ausgehändigt?
 

Im Normalfall nein, - Urne wird nur an Bestattungen ausgefolgt, Ausnahmegenehmigung (z.B. Beisetzung auf Eigengrund) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich

  
Falls die Bestattung weniger als die Versicherungsleistung ausmacht, wer bekommt das Geld?
 

Überbringer od. namentlich Bezugsberechtigter, bei Todesfällen ohne Angehörige - Verrechnung mit Verlassenschaftsnotar

  
Unterliegt die WV-Leistung der Erbschaftssteuer
 prinzipiell ja, Steuersatz entsprechend des Verwandtschaftsgrades
  
Welchen Betrag anerkennt das Finanzamt als "gewöhnliche Beerdigungskosten" ?
 € 6.000,-
  
Kann ich die WV-Prämie steuerlich nutzen?
 ja, im Rahmen der Sonderausgaben
  
Was bedeutet "Sofortschutz" ?
 

keine Wartefrist, jedoch: nicht vor dem gewählten Versicherungsbeginn, ab Einlangen des Antrags in der Verwaltungsstelle, max € 10.000, - Dauer 6 Wochen

  
Was bedeutet "Altersbonus" ?
 

ab dem 80. Lebensjahr alle 5 Jahre 10% der ursprünglich beantragten Bestattungs - Versicherungsumme geschenkt

  
Was ist der Unterschied zwischen Barzuschuss und Barbedarf ?
 

Barzuschuss (€ 1.000,- bis € 3.000,-) wird gemeinsam mit Bestattungskosten polizziert, Unfallzusatzversicherung bei Barzuschuss, Barbedarf (höhere Summen) ist eine eigene Polizze

  
Kann ich den Barzuschuss nur im Betrag von € 1.000,- abschließen ?
 nein, auch höher möglich
  
Wie hoch sind die Zinsen (Gewinnanteile) beim Wiener Verein?
 

progressiv steigende und von Bestandsdauer abhängige Gewinnanteile, durchschnittliche Verzinsung der letzten 10 Jahre lag bei ca. 6,8%

  
Ich bin nicht ganz gesund, kann ich trotzdem eine WV-Vorsorge abschließen?
 

ja, Verzicht auf Gesundheitsprüfung - nur sehr schwere, am Antrag angeführte Erkrankungen, (z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, HIV, Hep. B/C ...) sind nicht versicherbar

  

Die Informationen wurden durch den WIENER VEREIN bereitgestellt, Stand September 2006.

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