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| | | | | | | | Steuerfreie Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) Z 15 lit. A ESTG.1988 i.d.g.G des BBG 2003. Das Gehaltsumwandlungsmodell stellt aufgrund der steuerlichen Begünstigungen die ideale Ergänzung zur privaten und betrieblichen Pensionsvorsorge dar. Berechnungsbeispiel |
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| Das Gehaltsumwandlungsmodell: Der Dienstgeber (DG) zieht monatlich den Betrag von € 25,-- vom Bruttoeinkommen des Dienstnehmers(DN) ab und wandelt diesen Betrag in eine Beitragszahlung für eine Pensionsvorsorge um. Dazu ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer notwendig. Grundsätzlich ist dieses Modell für jeden Dienstnehmer möglich, natürlich auf freiwilliger Basis. Der Dienstgeber ist der Versicherungsnehmer, hat jedoch keinerlei Zugriff auf den Versicherungsvertrag. Der Dienstnehmer ist die versicherte Person. Die Schwerpunkte:  | Eine Möglichkeit lohnsteuerfrei und KEST-frei anzusparen |  | Höherer Ertrag durch staatliches „Steuergeschenk“ |  | Kapitalauszahlung steuerfrei |  | Bessere Konditionen durch Gruppentarif |  | Die Abgabenentlastung wirkt sich positiv auf den Kostensatz aus und trägt somit indirekt zur Produktivitätssteigerung des Unternehmens |
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