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Zukunftsvorsorge § 3/15

Steuerfreie Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) Z 15 lit. A ESTG.1988 i.d.g.G des BBG 2003. Das Gehaltsumwandlungsmodell stellt aufgrund der steuerlichen Begünstigungen die ideale Ergänzung zur privaten und betrieblichen Pensionsvorsorge dar. Berechnungsbeispiel

Das Gehaltsumwandlungsmodell:

Der Dienstgeber (DG) zieht monatlich den Betrag von € 25,-- vom Bruttoeinkommen des Dienstnehmers(DN) ab und wandelt diesen Betrag in eine Beitragszahlung für eine Pensionsvorsorge um. Dazu ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer notwendig. Grundsätzlich ist dieses Modell für jeden Dienstnehmer möglich, natürlich auf freiwilliger Basis.

Der Dienstgeber ist der Versicherungsnehmer, hat jedoch keinerlei Zugriff auf den Versicherungsvertrag. Der Dienstnehmer ist die versicherte Person.

Die Schwerpunkte:

Eine Möglichkeit lohnsteuerfrei und KEST-frei anzusparen
Höherer Ertrag durch staatliches „Steuergeschenk“
Kapitalauszahlung steuerfrei
Bessere Konditionen durch Gruppentarif
Die Abgabenentlastung wirkt sich positiv auf den Kostensatz aus und trägt somit indirekt zur Produktivitätssteigerung des Unternehmens

Was passiert bei:

Erreichen des Pensionsalters
-Wahlmöglichkeit zwischen steuerfreier Einmalauszahlung oder lebenslanger, steuerfreier Zusatzrente
  
Ableben des Dienstnehmers
-Vorhandener Kapitalwert wird in eine lebenslange Hinterbliebenenrente umgewandelt oder einmalig an die Hinterbliebenen ausbezahlt
  
vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses
-alle Ansprüche aus dem Vertrag bleiben dem DN erhalten
-eine steuerfreie Auszahlung ist möglich (Rückkauf)
-Prämienfreistellung des Vertrages bis zum Ablauf
-Die Ansprüche können ohne Verluste in das Gehaltsumwandlungsmodell des neuen DG übertragen werden
-Vertrag kann durch den VN mit eigenen Beiträgen weiter geführt werden
  
die Vorteile für den Dienstnehmer
-KEINE Lohnsteuer für monatlich € 25,-
-KEINE Sozialversicherungsbeiträge
-STEUERFREIE Auszahlung des Kapitals
-Bessere Konditionen (höhere Verzinsung) durch Gruppenvertrag
  
die Vorteile für den Dienstgeber
-Beiträgesind Betriebsausgaben
-KEINE Lohnnebenkosten, FLAF etc. für monatlich € 25,-- (Ersparnis von ca. € 90,-- pro Jahr und MitarbeiterIn)
-Attraktive betriebliche Sozialleistung
-Mitarbeiterbindung
  
was bringt das Modell dem Dienstnehmer
-durch die Umwandlung von monatlich brutto  € 25,-- kommt es beim Nettogehalt je nach Steuerprogression zu folgenden Abzügen:
 Berechnungsbeispiel
  

Gesetzliche Grundlagen:

§3 (1) Z 15 lit. A ESTG.1988 i.d.g.G des BBG 2003 - LStR 2002 (RZ 81ff) - § 49 (3) Z 18 lit. A ASVG - Betriebspensionsgesetz

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