Richtiges Unfallverhalten
Bereits an Ort und Stelle das Richtige zu tun und alles, was an Beweis dienen kann, zu sichern, ist für die Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche von wesentlicher Bedeutung.
Aus diesem Grund sollten Sie sich wie folgt verhalten:
Leisten Sie Verletzten Erste Hilfe und verständigen Sie die Rettung und Polizei bzw. Gendarmerie. Darüber hinaus ist die Polizei zu verständigen, wenn es sich beim Unfallbeteiligten um eine Person mit ausländischem Wohnsitz handelt. Bei offensichtlicher Alkoholisierung muss ebenso die Exekutive hinzugezogen werden.
Beweissicherung
Die Beweissicherung erfolgt am Besten mit Fotos vom Unfallort. Diese sollten so angefertigt werden, dass die beteiligten Fahrzeuge aus verschiedenen Blickwinkeln in der Endlage (Verkehrssicherheit vorausgesetzt) sichtbar sind. Dabei sollten Fixpunkte (z.B. Kanaldeckel, Verkehrstafeln) mit auf dem Bild sein, um eine genauere Auswertung der Endlage zu ermöglichen. Achten Sie auch auf Straßenverlauf, Bremsspuren und Splitter. Fotografieren Sie ebenso die möglichen Beschädigungen.
Nehmen Sie Daten von Zeugen (Passanten) auf, welche das Unfallsgeschehen beobachtet haben oder die genaue Endposition der Fahrzeuge bestätigen können.
Unfallskizze
Die Unfallskizze soll den Straßenverlauf, die Fahrlinien der beteiligten Fahrzeuge, Kollisionspunkt und Endlage, Länge und Verlauf von Bremsspuren enthalten. Lassen Sie sich die Richtigkeit dieser Skizze nach Möglichkeit von Ihrem Unfallgegner durch seine Unterschrift bestätigen.
Europäische Unfallbericht
Bei Beschädigungen von diversen Objekten (z.B. Zaun, Laterne, Leitschiene, etc.) bei welchem ein Datenaustausch mit dem Eigentümer nicht möglich ist, muss ebenfalls eine polizeiliche Meldung erfolgen.
(nach oben)
Unfall im Ausland
Grundsätzlich sind bei einem Unfall die gleichen Maßnahmen zu setzen wie beim Unfallverhalten erläutert.
Darüber hinaus empfehlen wir bei einem Verkehrsunfall im Ausland immer die Polizei zu verständigen. In einigen Staaten ist man sogar bei reinem Sachschaden dazu verpflichtet, denn die behördliche Unfallbestätigung ist für einen allfälligen Grenzübertritt notwendig.
In einigen Ländern ist es sehr schwierig, aufgrund des Kennzeichens die Haftpflichtversicherung festzustellen. Aus diesem Grund sollten alle Daten (Nummer der Grünen Karte, Kennzeichen, Name und Adresse des Versicherten und der Versicherung) genau notiert werden.
Polizeiliche Unfallprotokolle sollten keinesfalls unterschrieben werden, wenn man deren Inhalt nicht versteht oder nicht akzeptieren kann.
(nach oben)
Unfall mit ausländischen Beteiligten
Im Inland:
Ein Verkehrsunfall mit einem ausländischen KFZ in Österreich ist nach österreichischem Recht abzuwickeln. Der Geschädigte kann sich mit seinen Ansprüchen an die für die Versicherung des Ausländers zuständige österreichische Versicherung wenden (Auskunft erteilt der Versicherungsverband, Tel. 01/711 56-0).
Im Ausland:
Die Ansprüche müssen bei der Versicherung des Unfallbeteiligten geltend gemacht werden. Die Korrespondenz ist oft mühsam und langwierig, in vielen Ländern wird nur ein Teil der in Österreich üblichen Schadenersatzleistungen gezahlt. Deshalb ist es ratsam, fachkundige Hilfe (Juristen, Rechtsschutzversicherung) in Anspruch zu nehmen.
(nach oben)
Schadenbesichtigung
Im Haftpflichtfall erfolgt die Besichtigung Ihres beschädigten Fahrzeuges durch die Versicherung des Unfallbeteiligten. Die Adressen finden Sie im Telefonbuch bzw. auf der Rückseite des Europäischen Unfallberichtes.
Im Kaskoschadenfall erfolgt die Besichtigung durch die Schadensstelle der eigenen Versicherung oder in manchen Fällen durch den Sachverständigendienst der ÖAMTC Betriebe GmbH.
(nach oben)
Sicherheitstipps
Bei Einfahrt in einen Tunnel schalten Sie Licht, Verkehrsfunk und Umluft ein. Bei einem Stau oder Unfall bleiben Sie im Fahrzeug, schalten Sie den Motor ab, die Warnblinkanlage ein und schließen Sie die Fenster. Achten Sie auf Hinweise über Verkehrsfunk oder den Tunnellautsprecher. Bei Brand, oder Rauchentwicklung verlassen Sie sofort Ihr Fahrzeug (Fahrzeugschlüssel stecken lassen) und die Gefahrenzone.
Wenn Sie bei nasser Fahrbahn plötzlich ins Schleudern geraten, treten Sie die Kupplung und bremsen Sie nicht. Versuchen Sie die Spur zu halten und verreißen Sie das Lenkrad nicht, denn dadurch entstehen bei Aquaplaning die meisten Unfälle.
Beim Abschleppen achten Sie darauf, dass beim abgeschleppten Fahrzeug die Zündung eingeschalten ist, da sonst das Lenkradschloss einrasten kann. Das Abschleppseil, bzw. die Abschleppstange muss mit einem roten Tuch markiert werden.
(nach oben)
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Sie garantiert Ihnen einerseits, dass Sie einen von Ihnen verursachten Schaden eines Dritten nicht selbst zahlen müssen und wehrt andererseits unberechtigte Forderungen, die Ihr Unfallgegner an Sie heranträgt, ab.
(nach oben)
Kfz-Kaskoversicherung
Zum Unterschied von der Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden nur an fremden Personen oder Sachen ersetzt, deckt die Kfz-Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug, je nach Umfang der gewählten Versicherungsvariante: Vollschutz durch Vollkasko (Kollisionskasko), Teilschutz durch Teilkasko (Elementarkasko).
Die Teilkaskoversicherung deckt folgende Ereignisse ab:
Naturgewalten
Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Brand, Explosionen. Bei Brand ist eine Bestätigung der Sicherheitsbehörde über die erfolgte Anzeige vorzulegen.
Wildschaden
Die Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Federwild, Haustieren oder Haarwild auf einer öffentlichen Straße ist Voraussetzung für die Deckung des Schadens. Legen Sie das verunglückte Tier an den Fahrbahnrand. Nehmen Sie es auf keinen Fall mit (Tollwut, Beweissicherung). In diesem Fall ist unverzüglich bei der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle Anzeige zu erstatten.
Diebstahl
Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, gegen Diebstahl, Raub und Unterschlagung und unbefugtem Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Gegenstände des persönlichen Bedarfes (ausgenommen Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere, Mobiltelefone, Kleincomputer, Fax- , Kopiergeräte u.ä.) können mitversichert werden. In diesem Fall ist unverzüglich bei der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle Anzeige zu erstatten.
Glasschaden
Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadensursache an Windschutz- , Seiten- und Heckscheiben sowie an Blinkercellonen, Heckleuchten, Aussenspiegel und Scheinwerfer. Der vereinbarte Selbstbehalt entfällt bei Anwendung der Reparaturmethode (Füllharzmethode).
Parkschaden
Darunter ist die Kollision (Berührung) des geparkten oder haltenden Fahrzeuges mit einem unbekannten Fahrzeug zu verstehen. In diesem Fall ist unverzüglich bei der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle Anzeige zu erstatten.
Sonstige Schäden
Dachlawinen, Eisgebilde, Tierbisse an Kabeln sowie Schmorschäden an Kabeln. Folgeschäden, die durch Tierbisse und Schmorschäden entstehen (Motorschaden) sind von der Deckung ausgenommen. Darüber hinaus sind in der Kollisionskasko-Versicherung (Vollkasko) folgende Ereignisse mitversichert:
Unfall
Die Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch einen selbstverschuldeten Unfall. Unfall ist ein unmittelbar von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sowie Verschleißschäden sind daher nicht versichert.
Vandalismus
Vandalismus ist ein durch mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursachter Schaden. In diesem Fall ist unverzüglich bei der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle Anzeige zu erstatten.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung hat die Aufgabe, die Ansprüche des Versicherten aktiv beim Schädiger bzw. dessen Versicherung einbringlich zu machen und deckt hierbei im Rahmen des Vertrages die Kosten der Durchsetzung. Versicherungsschutz besteht weiters für die Verteidigung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht, oder einer Verwaltungsbehörde (Polizei) wegen fahrlässiger, nicht aber vorsätzlicher Handlungen oder Unterlassungen (Delikte) eingeleitet wurde. Ergänzend weisen wir auf die Bagatellklausel bei einem Verwaltungsstrafverfahren hin.
Haftpflicht-, Kasko- und Rechtsschutzversicherung sorgen gemeinsam für umfassenden Versicherungsschutz gegen die Risken des Straßenverkehrs.
(nach oben)