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Begutachtungsrichtlinien bei Voll- und Teilkaskoversicherung
  

Einige Versicherungsanstalten bestehen bei Abschluss einer KFZ-Vollkaskoversicherung oder einer KFZ-Teilkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge die keine Neufahrzeuge sind auf ein Besichtigungsgutachten, um Vorschäden am Kraftfahrzeug auszuschliessen.

Wichtiger Hinweis: Bis zum Vorliegen eines geforderten Besichtigungsgutachtens besteht keine Deckung aus der KFZ-Kasko-Versicherung.

Werden bei der Besichtigung Vorschäden festgestellt, können diese Schäden (bis zu ihrer Behebung) vom Versicherunsschutz ausgeschlossen werden. Bei schwerwiegenden Beschädigungen hat die Versicherungsanstalt das Recht, Ihren Antrag auf Kasko-Deckung abzulehnen.

Die Kosten der Begutachtung betragen beim ÖAMTC ca.€ 20 und sind (bis auf wenige Ausnahmen) vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen.

 

Bei folgenden Versicherungsanstalten ist eine Begutachtung durch den ÖAMTC oder ARBÖ vorgeschrieben:

Hannover International (HDI):
Eine Begutachtung ist für alle Fahrzeuge notwendig, die keine Neufahrzeuge sind. Eine Begutachtung ist nicht notwendig, wenn für das Fahrzeug bisher eine Vollkasko-Versicherung bestanden hat (Ab,-und Anmeldung muß jedoch am gleichen Tag erfolgen). Für Gebrauchtfahrzeuge die keine Kasko-Vorversicherung mit gleichwertigem oder höherem Deckungsumfang hatten besteht Anfragepflicht. Diese Regelungen gelten auch für Vorführwagen.
Sie können Ihr Fahrzeug bei jedem ÖAMTC-Stützpunkt begutachten lassen. Kosten dieser Begutachtung ca. € 20
Das Gutachten ist unbedingt dem KFZ-Kasko-Versicherungsantrag beizulegen.
Weiters besteht die Möglichkeit, Ihr KFZ kostenlos in einer der HDI Geschäftsstellen (in den meisten Landeshauptstädten) begutachten zu lassen.

Der Anker:
Eine Begutachtung durch den ÖAMTC oder ARBÖ ist notwendig, wenn das Kraftfahrzeug älter als das laufende Jahr ist. Aus diesem Gutachten muss hervorgehen, dass das Fahrzeug keine Vorschäden (insbesonders Schäden an der Verglasung, Lackschäden oder Blechschäden) hat. Das Gutachten ist unbedingt dem KFZ-Kasko-Versicherungsantrag beizulegen.

Zürich Versicherung:
Eine Begutachtung ist für alle nicht fabriksneuen Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Die Begutachtung kann bei jedem ARBÖ-Stützpunkt durchgeführt werden (Bestätigung über die Vorschadensfreiheit des Fahrzeuges). Kosten der Begutachtung ca. € 20. Das Gutachten ist unbedingt dem KFZ-Kasko-Versicherungsantrag beizulegen.

Generali Versicherung:
Eine Begutachtung ist für alle Fahrzeuge älter als ein halbes Jahr vorgeschrieben. Fahrzeuge werden kostenlos bei allen Generali Landesdirektionen besichtigt. Weiters kann eine Bestätigung über die Vorschadensfreiheit auch vom Autohaus, bei dem Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben, ausgestellt werden. Eine solche Bestätigung ist auch durch den ÖAMTC oder ARBÖ (kostenpflichtig) möglich. Das Gutachten ist unbedingt dem KFZ-Kasko-Versicherungsantrag beizulegen.

Wüstenrot Versicherung:
Eine Begutachtungspflicht ist für alle Kraftfahrzeuge, die keine Neufahrzeuge sind vorgeschrieben. Die Begutachtung kann (kostenlos) bei jedem ARBÖ Stützpunkt durchgeführt werden. Das Gutachten ist unbedingt dem KFZ-Kasko-Versicherungsantrag beizulegen. Beachten Sie bitte die Hinweise in der Produktbeschreibung.

UNIQA Versicherung:
Fahrzeuge die älter als 12 Monate sind können Sie in jedem ÖAMTC Stützpunkt begutachten lassen. Bei Zustandekommen eines Kasko-Versicherungsvertrages werden die Kosten dieser Begutachtung von der UNIQA Versicherung übernommen. Das Gutachten ist unbedingt dem KFZ-Kasko-Versicherungsantrag beizulegen.

Grazer Wechselseitige Versicherung:
Für Fahrzeuge mit einem Baujahr ab 2000 (sowie bei jüngeren Fahrzeugen, deren Haftpflichtanmeldung mehr als 4 Tage vor der Kaskoanmeldung liegt) ist ein Besichtigungsbericht des ÖAMTC oder ARBÖ (kostenpflichtig) gleichzeitig mit der Deckungsaufforderung oder dem Antrag vorzulegen. Die kostenlose Erstellung eines Besichtigungsberichtes ist in der Besichtigungsstelle der Grazer Wechselseitigen (Niesenberggasse 37, 8020 Graz, Werktags zwischen 8.00 und 9.00 Uhr) möglich. Ohne Beilage des Besichtigungsberichtes ist eine Kaskodeckung nicht möglich. Bei Versicherungswechsel und einer bestehenden Kasko-Vorversicherung ist die Polizzenkopie des Vorversicherers ausreichend.

Donau-Versicherung/Donau Brokerline-Versicherung:
Fahrzeuge die älter als ein Jahr sind, müssen durch ein Experta Büro besichtigt werden. Das Besichtigungsgutachten muss innerhalb eines Monats nach Deckungsannahme bzw. Ausstellung des Antrags bei der Donau (Donau Brokerline) einlangen. Die Begutachtung durch die Firma Experta ist kostenlos.
Adressen der Experta Büros:

Wien (Obere Donaustraße 47) Tel. 01/5333680-2860 oder 2898
St. Pölten (Dr. W. Steingötter-Straße 10-12) Tel. wie Experta Wien
Amstetten (Preinsbacherstraße 7) Tel. wie Experta Wien
Krems-Stein (Donauländle 1) Tel. wie Experta Wien
Wr. Neustadt (Ferd.Porsche Ring 2) Tel. wie Experta Wien
Eisenstadt (Kalvarienbergplatz 7) Tel. 02682/604-229
Graz (Gürteltummelplatz) Tel. 0316/789-204
 
Klagenfurt (St. Veiter Ring 13) Tel. 0463/515141-11
Villach (Ossiacherzeile 50) Tel. 04242/245893
Linz (Untere Donaulände 40) Tel. 0732/7613-324
Salzburg (Friedensstraße 11) Tel. 0662/324615-233
Innsbruck (Langer Weg 12) Tel. 0512/395093
Feldkirch (Reichstraße 173) Tel. 05522/77144-260

Niederösterreichische Landesversicherung:
Eine Besichtigung durch die NÖ-Landesversicherung ist bei allen Fahrzeugen die keine Neufahrzeuge sind notwendig. Diese Besichtigungspflicht besteht auch, wenn die Kaskoversicherung nach der Haftpflicht abgeschlossen wird. Geben Sie am Antrag bitte immer Ihre Telefonnummer an. Die NÖ-Versicherung wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzten und einen kostenlosen Besichtigungstermin für Ihr Fahrzeug mit Ihnen vereinbaren.

Kärntner Landesversicherung:
Eine Begutachtung ist für alle nicht fabriksneuen Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Die Begutachtung kann bei jedem ÖAMTC-Stützpunkt (oder ARBÖ) durchgeführt werden (Bestätigung über die Vorschadensfreiheit des Fahrzeuges). Kosten der Begutachtung ca. € 20. Das Gutachten ist unbedingt dem KFZ-Kasko-Versicherungsantrag beizulegen. Hat bis zur Antragsstellung bereits eine gleichwertige Kaskoversicherung bestanden ist eine Besichtigung nicht notwendig.

Beachten Sie bitte, dass ein Kasko-Versicherungsschutz erst mit Einlangen des Besichtigungsgutachtens bei der Versicherungsanstalt entsteht. Wir ersuchen Sie daher, dass Besichtigungsgutachten immer gemeinsam mit dem Kasko-Versicherungsantrag an uns zu senden.

 

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