Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis . des Anmelders oder der Anmelderin
- zum Nachweis des Hauptwohnsitzes:
- erfolgt durch Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle
- Versicherungsbestätigung
- Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
- bei erstmaliger Zulassung:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
- bei neuerlicher Zulassung:
- das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- bei erstmaliger Zulassung:
- bei Vertretung: Vollmacht . , wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch einen Versicherungsmakler oder eine Versicherungsmaklerin)
- Personen unter 18 Jahren: zusätzlich
- Vollmacht des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
- amtlicher Lichtbildausweis . des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten in Kopie
- bei Neuanmeldung: zusätzlich
- Eintrag des Eigentümers oder der Eigentümerin im Typenschein oder
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des Käufers oder der Käuferin daraus hervorgeht
- bei Gebrauchtwagenanmeldung: zusätzlich
- gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung . (Pickerl) unterliegen
- Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des Käufers oder der Käuferin daraus hervorgeht oder
eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil . , gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsurkunde . , Zustimmungserklärung des oder der zur Vertretung des Nachlasses . Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag, Benützungsüberlassungserklärung
- bei Leasing: zusätzlich
- Leasingbestätigung
- bei Firmenwagen: zusätzlich
- Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung . bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
- inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen
- bei Eigenimport: zusätzlich
- Beachten Sie, dass die Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein müssen!
- Entrichtung der NoVA . (Finanzamt . )
- eventuell Verzollungsbestätigung
- bei Bedenken wegen der Echtheit der Unterschriften: eventuell
- Beglaubigung . oder
- Bestätigung durch die Behörde, durch den ÖAMTC . bzw. ARBÖ . oder
- Vermittlungsstampiglie eines Kfz-Händlers oder einer Kfz-Händlerin
Kosten:
- Behördenanteil: 110,40 Euro
- Bearbeitungsleistung: 39,30 Euro
- Begutachtungsplakette: 1,45 Euro
- Abfrage im Zentralen Melderegister: 1,00 Euro
- Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten)
- Pkw und Lkw: 18.00 Euro
- Motorrad: 9,80 Euro
- Motorfahrrad: 5,50 Euro
- Anhänger: 9.00 Euro
- Zugmaschine: 9.00 Euro

