Firmenkunden

 

KFZ - Privat
Haushalt

Eigenheim

Unfall
Rechtsschutz
Leben / Vorsorge
Krankenversicherung
Bausparen
Reiseversicherung
Tierversicherung
Spezialprodukte
 
 
 
 

Mitglied des:

 

M a k l e r s o f t w a r e
anwenderfreundlich
fachkompetent
kostengünstig
 


A U T O T E I L E
Groß- und Einzelhandel

 

 

  
Hinweise zur KFZ - Selbstanmeldung
Informationen zur Kraftfahrzeug-Selbstanmeldung 
  

Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder beliebigen Zulassungsstelle Ihres Heimatbezirkes oder eines angrenzenden Bezirkes anmelden. Eine Listung aller österreichischer Anmeldestellen finden Sie hier Zulassungsstellen in Österreich

Ihr Fahrzeug anzumelden bedeutet heute kein stundenlanges Anstellen mehr. Denn bereits nach ca. 15 Minuten erhalten Sie im Normalfall Ihre Kennzeichen und die Autoanmeldung ist erledigt. Das Fahrzeug selbst anzumelden erfordert somit nicht mehr Zeit, als sich mit einem Versicherungsvertreter zu treffen, der sonst die Anmeldung durchführt und Sie ersparen sich die Kosten für die Anmeldung durch den Vertreter.

Bevor Sie Ihr KFZ selbst anmelden können, ist es erforderliche eine Anfrage auf eine Haftpflicht/Kasko - Versicherung über unser Portal entsprechend Ihrem Prämienvergleich zu stellen.

Nach Einlagen Ihres Anfrage sowie der Bestätigung unserer Validierungs Mail (Telefonats), wird Ihnen unverzüglich das Originalantragsformular des Versicherers zugesandt. Bitte retournieren Sie dieses unterzeichnet, zusammen mit den im beiliegendem Schreiben angeführten Unterlagen, an unsere Adresse.

Gleichzeit erhalten Sie die erforderliche Versicherungsbestätigung. Mit dieser Bestätigung können Sie in jeder Zulassungsstelle Ihr KFZ einfach selbst anmelden. Dabei (wird im Raum Wien auf Wunsch auch durch unseren regionalen Service Partner durchgeführt, Kosten  € 25.- zzgl. MWST) sind untenstehende Punkte zu beachten und folgende Unterlagen beizulegen.

 

Wichtiger Hinweis zur Kaskoversicherung: Eine Deckung besteht erst dann, wenn diese mit dem vorliegenden Antrag durch Ihren Berater beim Versicherer in Deckung gegeben und Ihnen bestätigt wurde. Senden Sie daher das Antragsformular mit den entsprechenden Unterlagen unverzüglich, am besten noch vor Anmeldung des Fahrzeugs retour, da sonst möglicherweise im Schadensfall keine Kaskodeckung besteht.

Bitte beachten Sie auch, dass manche Versicherungsunternehmen bei Kaskoversicherungen von Gebrauchtfahrzeugen eine Besichtigung des Fahrzeugs vorschreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders oder der Anmelderin
  • zum Nachweis des Hauptwohnsitzes:
    • erfolgt durch Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle
  • Versicherungsbestätigung
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:

     

    • bei erstmaliger Zulassung:
      • Typenschein oder
      • Einzelgenehmigung oder
      • Nachweis für die Zulassung oder
      • gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
      • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
      •  
    • bei neuerlicher Zulassung:
      • das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch einen Versicherungsmakler oder eine Versicherungsmaklerin)
  • Personen unter 18 Jahren: zusätzlich
    • Vollmacht des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten (mit Angabe der Fahrzeugdaten)
    • amtlicher Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten in Kopie
  • bei Neuanmeldung: zusätzlich
    • Eintrag des Eigentümers oder der Eigentümerin im Typenschein oder
    • Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des Käufers oder der Käuferin daraus hervorgeht
  • bei Gebrauchtwagenanmeldung: zusätzlich
    • gültiges, positives Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) unterliegen
    • Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, sofern der Name des Käufers oder der Käuferin daraus hervorgeht oder
    • eventuell Schenkungsvertrag, gerichtliches Urteil, gerichtlicher Beschluss, Einantwortungsurkunde, Zustimmungserklärung des oder der zur Vertretung des Nachlasses Berufenen, Zuschlag bei Versteigerung, Einbringungsvertrag, Benützungsüberlassungserklärung

  • bei Leasing: zusätzlich
    • Leasingbestätigung
  • bei Firmenwagen: zusätzlich
    • Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den Firmenstandort
    • Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung bei juristischen Personen als Nachweis für den Firmensitz
    • inhaltlich aktueller Vereinsregisterauszug oder Abfrage beim Zentralen Vereinsregister bei Vereinen
  • bei Eigenimport: zusätzlich
    • Beachten Sie, dass die Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein müssen!
    • Entrichtung der NoVA (Finanzamt)
    • eventuell Verzollungsbestätigung
  • bei Bedenken wegen der Echtheit der Unterschriften: eventuell
    • Beglaubigung oder
    • Bestätigung durch die Behörde, durch den ÖAMTC bzw. ARBÖ oder
    • Vermittlungsstampiglie eines Kfz-Händlers oder einer Kfz-Händlerin

Kosten:

  • Behördenanteil: 110,40 Euro
  • Bearbeitungsleistung: 39,30 Euro
  • Begutachtungsplakette: 1,45 Euro
  • Abfrage im Zentralen Melderegister: 1,00 Euro
  • Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten)
    • Pkw und Lkw: 18.00 Euro
    • Motorrad: 9,80 Euro
    • Motorfahrrad: 5,50 Euro
    • Anhänger: 9.00 Euro
    • Zugmaschine: 9.00 Euro

ZULASSUNGSSTELLE GERASDORF

 

 

HOMEHOTLINESEITE DRUCKEN
 
 Kunden-ID:
 Passwort:

VERSICHERUNGS-
VERGLEICH
 

 

A U T O T E I L E

Groß- und Einzelhandel

 

©cows-design.atweiterempfehlenzum Seitenanfangsitemap

als Startseite