SACHVERSTÄNDIGENVERFAHREN
Nach Art. 11 ABS (Sachversicherung) kann jeder Vertragspartner (bei Meinungsverschiedenheiten) verlangen, dass Ursache und Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt wird. Das Ergebnis ist verbindlich, sofern nicht nachgewiesen wird, dass dieses offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweicht.
Analogie in der Unfallversicherung : Hier spricht man von einer ÄRZTEKOMMISSION, die bei Meinungsverschiedenheiten zusammengesetzt wird (Art. 15 AUVB).
SACHWERT
s. VERSICHERUNGSWERT
SCHADENSMINDERUNGSPFLICHT
Nach § 62 VersVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalles den Schaden möglichst abzuwenden oder zu mindern und dabei die Weisungspflicht des Versicherers zu beachten. Unter Rettungspflicht fallen nur Aufwendungen, die der Abwehr jener Schäden dienen, die der Versicherer zu decken hätte. Aber immer : Personenschutz geht vor Sachschutz !!
SCHIEDSGUTACHTERVERFAHREN
s. SACHVERSTÄNDIGENVERFAHREN
SELBSTBEHALT
ist die Form einer Selbstbeteiligung, bei der der VN einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz am eingetretenen Schaden selbst zu tragen hat (siehe auch FRANCHISE).
SENGSCHADEN
Örtlich begrenzter Schaden durch Hitzeeinwirkung, der durch Verfärbung der versengten Sache sichtbar wird. In der FV fallen sie nicht unter Brandschäden (s. a. FERMENTATION), wohl aber deren Folgeschäden.
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Sind vorbeugende Obliegenheiten zum Zwecke der Verhütung einer (s.) Gefahrenerhöhung.
SKADENZ
Datum der Fälligkeit einer Versicherungsprämie (für die vereinbarte Versicherungsperiode).
SOLVABILITÄT (lat.)
Eigenmittelausstattung eines VR.
SONDERMÜLL
Unter Sondermüll versteht man (vor allem im Eigenbereich) nach einem Feuerschaden anfallenden - kontaminierten - Brandschutt. Für die Beseitigung und Entsorgung sind mit dem Versicherer besondere Vereinbarungen erforderlich (wie Klausel : "BESONDERE BEDINGUNG für die Versicherung von Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich").
SPERRSCHEIN
s. VINKULIERUNG - auch HYPOTHEKARGLÄUBIGER
SPRINKLERANLAGE
Selbsttätige Feuerlöscheinrichtung, die primär zur Löschung von Entstehungsbränden vorgesehen ist.
Die zu schützenden Räume sind unter der Raumdecke mit einem Wasserrohrnetz und in bestimmten Abständen mit Löschbrausen und mit speziellen Thermostaten versehen. Bei Erreichung einer bestimmten Temperatur geben diese die Wassersperre frei.
Bei Vorhandensein solcher Anlagen empfiehlt sich der Abschluß einer Sprinkler-Leckageversicherung gegen einen bestimmungswidrigen, durch Zufall ausgelösten Wasseraustritt.
StGB
Strafgesetzbuch
STICHTAGVERSICHERUNG
ist eine Versicherungsform, die bei starken Schwankungen von Waren- bzw. Vorräte-Werten vereinbart werden kann: Als Basis wird eine Grund-VS angenommen (und dafür auch Prämie bezahlt) und dazu eine 2- oder 3-fache Höchst-VS festgelegt. Der VN ist verpflichtet, monatlich (viertel- oder halbjährlich) den tatsächlichen Wert dem VR zu melden. Die daraus resultierende VS wird je nach Vereinbarung 1/4, 1/2 oder ganzjährig nachträglich abgerechnet.
StPO
Strafprozessordnung
StVA
Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht (Haager Straßenverkehrsabkommen)
StVO
Straßenverkehrsordnung
SVS/RVS
Speditions-Versicherungs-Schein / Rollfuhr-Versicherungs-Schein. Versicherung der Haftung von Spediteuren (Verkehrshaftungsversicherung).