OBLIEGENHEIT
Dem Versicherungsnehmer durch Gesetz (z. B.Vers.VG) oder Vertrag (AVB udgl.)
auferlegte Pflicht(en) besonderer Art, deren schuldhafte Verletzung zur
Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
OBLIGATORISCH
(lat.), verpflichtend, bindend (z.B. KfZ -Haftpflicht-V.)
OECD
(engl.) Organization for Economic Cooperation and Development = Organisation für
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OGH
Oberster Gerichtshof
OHG
Offene Handelsgesellschaft
ÖKV
Österreichische Kredit-Versicherung
OLG
Oberlandesgericht
ÖTVV
Österreichischer Transport Versicherungsverband
PHG
Produkthaftungsgesetz
PML
(engl.) Probable Maximum Loss: Wahrscheinlicher Höchstschaden
POLIZZE
Versicherungsschein
POOL
(engl.) Gemeinschaft mehrerer Erst- oder Rück-V. zur Aufteilung eines Risikos
(z.B. Luftpool).
PRÄJUDIZ
Bei Verhandlungen über eine Schadensleistung bedeutet "OHNE PRÄJUDIZ", dass die
Auszahlung einer Entschädigung ohne Bindung hinsichtlich der Rechtslage erfolgt.
PRÄKLUSION - PRÄKLUSIONSFRIST
bedeutet Ausschlussfrist bzw. Verfallsfrist = Zeitraum, innerhalb dessen eine
Rechtshandlung wirksam vorgenommen werden muss (z.B. nach § 12/3 VersVG),
ansonsten infolge Verjährung ein Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann.
PRÄVENTION
(lat.) Schadenverhütung
PREISDIFFERENZVERSICHERUNG
Eine spezifische Art einer FBUV: Als Ersatzwert wird die Preisdifferenz (als
Versicherungswert) von vom VN selbst erzeugten Waren zwischen den Kosten der
Neuherstellung und dem Preis, zu welchem der VN diese Waren verkauft hat oder
(ohne Schadensfall) verkaufen hätte können.
PRIMA-FACIE-BEWEIS
(lat.) Anscheinsbeweis
PRO RATA TEMPORIS
(lat.) ist die anteilige Prämie von einer Jahresprämie (tageweise Abrechnung).
Durch die Neufassung des § 40 VersVG (ab 1.1.1995) wird generell die sogenannte
pro-rata-temporis-Abrechnung bei vorzeitiger Vertragsauflösung (aus welchem
Grunde immer) vorgeschrieben.
PVA
Pensionsversicherungsanstalt