OBLIEGENHEIT
Dem Versicherungsnehmer durch Gesetz (z. B.Vers.VG) oder Vertrag (AVB udgl.) auferlegte Pflicht(en) besonderer Art, deren schuldhafte Verletzung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.

OBLIGATORISCH

(lat.), verpflichtend, bindend (z.B. KfZ -Haftpflicht-V.)

OECD
(engl.) Organization for Economic Cooperation and Development = Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

OGH
Oberster Gerichtshof

OHG
Offene Handelsgesellschaft

ÖKV
Österreichische Kredit-Versicherung

OLG
Oberlandesgericht

ÖTVV
Österreichischer Transport Versicherungsverband

PHG
Produkthaftungsgesetz

PML
(engl.) Probable Maximum Loss: Wahrscheinlicher Höchstschaden

POLIZZE
Versicherungsschein

POOL
(engl.) Gemeinschaft mehrerer Erst- oder Rück-V. zur Aufteilung eines Risikos (z.B. Luftpool).

PRÄJUDIZ

Bei Verhandlungen über eine Schadensleistung bedeutet "OHNE PRÄJUDIZ", dass die Auszahlung einer Entschädigung ohne Bindung hinsichtlich der Rechtslage erfolgt.

PRÄKLUSION - PRÄKLUSIONSFRIST
bedeutet Ausschlussfrist bzw. Verfallsfrist = Zeitraum, innerhalb dessen eine Rechtshandlung wirksam vorgenommen werden muss (z.B. nach § 12/3 VersVG), ansonsten infolge Verjährung ein Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann.

PRÄVENTION
(lat.) Schadenverhütung

PREISDIFFERENZVERSICHERUNG

Eine spezifische Art einer FBUV: Als Ersatzwert wird die Preisdifferenz (als Versicherungswert) von vom VN selbst erzeugten Waren zwischen den Kosten der Neuherstellung und dem Preis, zu welchem der VN diese Waren verkauft hat oder (ohne Schadensfall) verkaufen hätte können.

PRIMA-FACIE-BEWEIS
(lat.) Anscheinsbeweis

PRO RATA TEMPORIS 
(lat.) ist die anteilige Prämie von einer Jahresprämie (tageweise Abrechnung). Durch die Neufassung des § 40 VersVG (ab 1.1.1995) wird generell die sogenannte pro-rata-temporis-Abrechnung bei vorzeitiger Vertragsauflösung (aus welchem Grunde immer) vorgeschrieben.

PVA
Pensionsversicherungsanstalt