KARENZ
(lat.) Wartezeit: ist ein vertraglich vereinbarter oder gesetzlich vorgeschriebener Zeitraum zwischen Technischer und Materieller (s. a. VERSICHERUNGSDAUER, VERSICHERUNGSBEGINN) speziell in der Krankenversicherung.

KATASTROPHE

(griech.) Unglück von großen Ausmaßen und entsetzlichen Folgen

KAUSALZUSAMMENHANG
auch ursächlicher Zusammenhang = Allgemeiner Rechtsbegriff im Versicherungsrecht und bedeutet Zusammenhang zwischen Schadensereignis und eingetretenem Schaden in derart, dass das Ereignis als Ursache des Schadens anzusehen ist - adäquate Verursachung. Dies ist Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern der Versicherungsfall auf in den Versicherungsschutz eingeschlossenen Ursachen beruht.

KFG
Kraftfahr-Gesetz

KHVG
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherungs-Gesetz

KO
Konkursordnung

KOLLISION
(lat.) Zusammenstoß

KOLLO
In der Transportversicherung = Frachtstück

KOMPOSIT-VR

(lat.) Welcher im Gegensatz zu einem Einbranchen-VR mehrere V-Zweige betreibt.

KONNOSSEMENT
Transportpapiere (Ladeschein)

KONTAMINATION

bedeutet Verseuchung mit schädlichen, besonders mit radioaktiven Stoffen. Spielt eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Feuerschäden, wie z.B. für die Beseitigung von kontaminiertem Erdreich. (s. SONDERMÜLL)

KONVERTIERUNG
(veraltet KONVERSION) bedeutet die Umwandlung eines bestehenden Versicherungsvertrages in einen (neuen), meist geänderten (mit und ohne Laufzeitverlängerung verbunden) Vertrag.

KRAFTLOSERKLÄRUNG

Beim Verlust einer LV-Polizze ist die Ausstellung einer Ersatzpolizze an eine gerichtliche Kraftlos-Erklärung (Frist 6-Monate) gebunden.

KSchG
Konsumentenschutzgesetz

KULANZENTSCHÄDIGUNG

Entgegenkommende Versicherungsleistung aus kaufmännischen Erwägungen, vor allem bei Vorliegen von Grenzfällen bzw. bei unklarer Sach- und Rechtslage ("Prozessablöse").
Sie stellt auch rechtlich gesehen keine Schenkung dar, sondern erfolgt noch auf der Grundlage des Versicherungsvertrages.

KUMUL
(lat.) Anhäufung, bezeichnet man mehrere beim selben VR versicherte Risken, die von einem Schadensereignis gemeinsam betroffen werden können.

KÜNDIGUNG
(s. a. VERS. DAUER)

KV
Krankenversicherung