FAKULTATIV
(lat.) Freiwillig, ein Begriff in der Rück-V.

FBU
Feuer-Betriebs-Unterbrechung

FERMENTATION

(lat.) Durch Fermente (Enzyme) entstandener Gärungsprozess, häufig bei Heu, Futtermittel, Tabak u.dgl., die daraus entstandenen Schäden sind keine Feuerschäden im Sinne der AFB - da es sich um keinen Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung handelt. Allfällig daraus entstehende Folgeschäden an anderen versicherten Gütern sind gedeckt.

FEUERHAFTUNGS-VERSICHERUNG
Diese Sparte bietet (subsidiären) Versicherungsschutz für den Fall, dass durch ein auf dem (mit dem Versicherer vereinbartem) Versicherungsgrundstück eingetretenes Schadensereignis gemäß § 1 AFB Sachen eines Dritten zerstört oder beschädigt werden und der VN von diesem auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Diese Deckungsmöglichkeit stellt (für bestimmte Unternehmensgruppen, wie z.B. Installateure oder eingemietete Gewerbebetriebe) eine sinnvolle Ergänzung der Betriebshaftpflicht-Versicherung dar (obwohl diese Sparte zu den Sachversicherungen zählt).

FEUERLÖSCHKOSTEN

Aufwendungen, die der VN zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Brandsicherheitswachen und deren Gerät nach einem Brand.

FIXE KOSTEN
sind das Gegenstück zu den VARIABLEN KOSTEN - Begriffe in der FBU-V.

FOB
Free On Board = Verkäufer trägt Kosten bis Ware an Bord ist.

FOLGESCHADEN

Ist primär ein mittelbarer Schaden, der in der Feuer-V. Deckung findet. In der Haftpflichtversicherung unterscheidet man: Vermögensfolgeschäden, die unmittelbar durch Personen- oder Sachschäden entstehen, sind mitversichert, nicht hingegen "reine" Vermögensschäden (die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind).)

FONDSGEBUNDENE LV
Bei dieser besonderen Form einer LV (auf den Todes- oder Erlebensfall) hängt die Höhe der Leistung von der Wertentwicklung der in einem besonderen Fonds zusammen gefaßten Vermögenseinlagen ab (z. B. Investmentfonds, Immobilienfonds) ab.

FPA
Free from Particularer Average = Warenversicherung nur für bestimmte Waren : frei von Beschädigungen außer im Strandungsfalle

FRANCHISE
Selbstbehalt
a) INTEGRAL-Franchise: Vereinbarter Prozentsatz (als Selbstbehalt) vom Versicherungswert: ......
Übersteigt die Entschädigung diesen Betrag wird der Schaden voll ausbezahlt.
b) ABZUGS-Franchise : Vereinbarter Prozentsatz oder auch fixe Summe (als Selbstbehalt) vom Schadensbetrag : dieser wird immer in Anzug gebracht.