DECKUNG
bedeutet, dass für bestimmte Schadensereignisse Versicherungsschutz im Rahmen eines Versicherungsvertrages besteht (speziell in der Haftpflichtversicherung Abdeckung von Schadenersatzansprüchen eines geschädigten "Dritten").
DECKUNGSBEITRAG
(in der BU-Versicherung) Differenz zwischen Erlös und produktionsabhängiger Kosten (variabler Kosten)
DECKUNGSSTOCK
Ist ein Teil des gebundenen Vermögens einer VR, der eine vollständige Bedeckung privilegierter Forderungen gewährleistet. Deckungsstöcke werden in der LV, KV, UV und Haftpflicht-V gebildet.
DECKUNGSSUMME
Entspricht in der Haftpflicht- V der VS in der Sach-V.
DECKUNGSZUSAGE
auch vorläufige Deckung genannt, ist ein wichtiges Instrument, nach Antragsstellung einen möglicherweise entstehenden Deckungsfreiraum bis zur Polizzenausfertigung bzw. Zustellung zu überbrücken, das heißt, der Antragststeller hat die Möglichkeit einen sofortigen Versicherungsschutz zu verlangen. Insbesondere wichtig für Gewerbe- und Industrieversicherungen. Eine vorläufige Deckung begründet ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Wenngleich für alle Versicherungsnehmer durch den neuen §1a VersVG (per 1.1.1995) eine neue Regelung geschaffen wurde, ist das Begehren einer vorläufigen Deckungszusage absolut sinnvoll.
DEKONTAMINATIONSKOSTEN
Sind die bei einem Versichwerungsfall zusätzlich versicherbaren Kosten, die zum Entfernen (Entsorgen) von Verschmutzungen (Kontaminationen) jeglicher Art, gesundheitsschädlichen oder giftigen Stoffen aufgewendet werden müssen.
DE- und REMONTAGEKOSTEN
(auch BEWEGUNGS- und SCHUTZKOSTEN genannt). Darunter versteht man unvermeidliche Kosten, die nach einem Schadensfall notwendig werden, wenn beschädigte oder unbeschädigt gebliebene versicherte Sachen demontiert oder wieder montiert oder sonst wie bewegt oder geschützt werden müssen.
DG
Dienstgeber
DHB
Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
DIC
(engl.) Difference in Conditions = KonditionsdifferenzV. Dient zur Erzielung eines einheitlichen V-Schutzes für mehrere Risken, wenn für die einzelnen Risken bereits unterschiedliche Grunddeckungen bestehen bzw., um Deckungslücken zu vermeiden.
DN
Dienstnehmer
DR
Dauerrabatt
DRAED DISEASE
wörtlich "schwere Krankheit", praktisch eine Zusatzversicherung mit gleicher VS im Rahmen einer üblichen Er- und Ablebensversicherung im Falle von "schweren Erkrankungen" z.B. Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, MS, Organtransplantationen, Nierenversagen, Querschnittslähmung, Bypass, Erblindung, Alzheimer etc., sofern diese im Vers.Vertrag festgelegt wurden.
In diesen Bereich fällt auch eine totale bzw. permanente Erwerbsunfähigkeit als Folge einer dieser Krankheiten oder auch durch Unfall. Der Umfang dieses Zusatzangebotes ist gesellschaftsverschieden.
DRITTE (R)
darunter versteht man "Drittgeschädigte", das sind jene, die in der Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche gegen den VN geltend machen. Auch in der LV bzw. UV kann man von einem "Dritten" = Bezugsberechtigter sprechen.